Die Abgeordneten Doris Schröder-Köpf, Thela Wernstedt, Michael Höntsch und Stefan Politze begrüßen das angestrebte Gesetz zur Förderung kommunaler Investitionen.

Die Landesregierung hat heute den Entwurf eines Niedersächsischen Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zur Verbandsanhörung freigegeben. Mit diesem Gesetz soll die Investitionstätigkeit von Kommunen gefördert werden.

Dazu erklären die städtischen Abgeordneten Schröder-Köpf, Wernstedt, Höntsch und Politze: „Uns vor Ort hilft der Beschluss der Landesregierung. enorm. Die Landeshauptstadt Hannover erhält eine Investitionspauschale von insgesamt 11.349.482,47 EURO bei einem Eigenanteil von 1.702.422,37 EURO. Damit wären Investitionen im Gesamtvolumen von 13 Millionen EUR in der Landeshauptstadt Hannover möglich.“

Am 12. Juni 2015 wurde im Bundesrat das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen vorgelegt und beschlossen, hiernach erhalten die Länder 3,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes. Auf Niedersachsen entfallen somit ungefähr 327 Millionen Euro, welche durch das Land an die Niedersächsischen Kommunen verteilt und weitergeleitet werden müssen. Erforderlich hierfür ist ein Landesgesetz, welches heute vom Kabinett auf den Weg gebracht worden ist.

„Wir begrüßen das zügige Vorgehen der Landesregierung, welche bereits jetzt den Entwurf für ein Niedersächsisches Kommunalinvestitionsfördergesetz auf den Weg bringt, damit die Gelder schnellstmöglich an die Kommunen weitergeleitet werden können“.

Nach dem Vorschlag der Landesregierung sollen die vorgegebenen Finanzmittel je hälftig auf die Kreis- und hälftig auf die Gemeindeebene verteilt werden. Die Verteilung erfolgt jeweils zu einem Drittel anhand der Kriterien Einwohner, Arbeitslosenquote und Kassenkreditbestand. „Somit ist sichergestellt, dass finanzschwache Kommunen mehr erhalten als finanzstärkere Kommunen. Das ist eine Frage der gerechten Verteilung“, unterstrichen die hannoverschen SPD-Abgeordneten.

Nach dem vorgelegten Gesetz gelten Kommunen nicht als finanzschwach, wenn sie zwischen den Jahren 2011 und 2013 drei Jahre in Folge abundant gewesen sind.

Die Abgeordneten Schröder-Köpf, Wernstedt, Höntsch und Politze begrüßen ebenso, dass das Gesetz eine Spreizung bei der Aufbringung des Eigenanteils von fünf bis fünfzehn Prozent vorsieht. So könne gewährleistet werden, dass finanzschwache Kommunen einen noch geringeren Eigenanteil als die vom Bund geforderten zehn Prozent zu leisten haben.

Das Land Niedersachsen übernimmt alle Förderbereiche des Bundes. Dieses sind Investitionen in Infrastruktur, Bildung, Klimaschutz und Konversion.

„Damit sind die grundlegenden Voraussetzungen für eine zügige und unbürokratische Verteilung der Gelder an die Kommunen gewährleistet. Die Bundesmittel werden als Investitionspauschale in Form eines Budgets weitergeleitet. Somit haben unsere Kommunen größtmögliche Flexibilität“, zeigten sich die hannoverschen SPD-Abgeordneten erfreut.