27. Februar 2015 | Nach derzeitigem Stand wird das Schulgesetz vom federführenden Kultusausschuss beraten und es erfolgt eine Mitberatung durch die Ausschüsse für Rechts- und Verfassungsfragen sowie für Haushalt und Finanzen. Anlässlich der heutigen Entscheidung des Kultusausschusses, nicht noch weitere Fachausschüsse in die Mitberatung des Schulgesetzes einzubeziehen, erklärt der schulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Stefan Politze:

„Der Kultusausschuss hat heute die Weichen gestellt für eine schnelle, sachorientierte und kompetente Beratung des Schulgesetzes. Die Verzögerungstaktik der Oppositionsparteien haben wir als solche entlarvt und unterbunden. Uns geht es um ein frühzeitiges In-Kraft-Treten des Schulgesetzes, damit die Schulen in der gebotenen Rechtssicherheit arbeiten und ihre Vorbereitungen treffen können.
Die mögliche Mitberatung von sieben weiteren Ausschüssen hätte die zeitnahe Verabschiedung des Schulgesetzes unnötig in Frage gestellt. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages hat in einem Gutachten dargestellt, „dass sich eine nennenswerte Betroffenheit der Zuständigkeit weiterer Ausschüsse in dem beantragten Umfang kaum feststellen lässt.“ Die SPD folgt der Empfehlung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes im vollen Umfang.
Die ungehörige Kritik der CDU am unabhängigen Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, die eine politische Stellungnahme unterstellte, weist die SPD entschieden zurück. Einmal mehr beweist die größte Oppositionspartei ihre Regierungsunfähigkeit.

SPD steht mit der breiten Anhörung im Vorfeld, der erneuten Anhörung im Ausschuss und einer breiten Diskussion im öffentlichen Ausschuss für Transparenz und Offenheit. Wir sehen uns in der Lage, Sachentscheidungen zu rein bildungspolitischen Themen im Fachausschuss zu treffen.“