Zur Online-Petition „Frau Ministerin, erhalten Sie unsere schulische Vielfalt und das Elternrecht auf freie Schulwahl!“

Die genannte Petition, die derzeit vom Philologenverband und vom Verband der Elternräte der Gymnasien verbreitet wird, unterstellt dem neuen Bildungschancengesetz, dass die Eltern nach Inkrafttreten des Gesetzes keine Möglichkeit mehr hätten, die Schulform für ihr Kind frei zu wählen. Als Grund dafür wird angeführt, dass die IGS im neuen Gesetz ersetzende Schulform wird.

Diese Behauptung entbehrt jeder Grundlage. Das neue Bildungschancengesetz wird eben genau die bisherige Diskriminierung einzelner Schulformen aufheben. Verantwortlich dafür, welche Schulform vor Ort eingerichtet wird, ist der örtliche Schulträger. Das neue Gesetz sichert auch weiterhin die Vielfalt des Schulangebotes in Niedersachsen. Die Schulträger werden im Übrigen auch eine zumutbare Erreichbarkeit der gewünschten Schulform sicherstellen. Definiert ist die zumutbare Erreichbarkeit über höchstrichterliche Rechtsprechung. Auch die Fahrtkosten sind für die Eltern sichergestellt und zwar selbst über Landkreisgrenzen hinweg, wenn der gewünschte Bildungsgang nur im Nachbarlandkreis vorgehalten werden sollte.

Des Weiteren sei an dieser Stelle erneut klargestellt, dass die jetzige Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen nicht sämtliche Förderschulen abschaffen werden, wie dies in der Petition behauptet wird. Vielmehr wird bereits durch das bestehende Schulgesetz, welches CDU und FDP zu ihrer Regierungszeit verabschiedet haben, lediglich die Förderschule Lernen allmählich aufgelöst. Dieser Prozess wird verstetigt fortgesetzt, weil sich bereits viele Schulen dahingehend positiv weiterentwickelt haben. Wir vermeiden lediglich Doppelstrukturen nebeneinander, die weder aus pädagogischen, noch aus finanziellen Gründen sinnvoll sind.

Den Bestandsschutz der Förderschulen Sprache gibt es dagegen nicht – wie fälschlich behauptet wird – wegen eines Protests, sondern auf Grund der gewonnenen Erkenntnisse aus der dazugehörigen Anhörung, die die Landesregierung vor der Einbringung durchgeführt hat. Hiermit beweist die Landesregierung, dass sie die Anregungen aus der Anhörung ernst nimmt. Die Vorgängerregierung hat ein solches Anhörungsverfahren noch nicht einmal in Erwägung gezogen.

Im Übrigen bleiben alle anderen Förderschulen erhalten. Demnach ist die Behauptung, sie würden vollständig aufgelöst, ebenfalls falsch.

Die Aktionen und Kampagnen um die Online-Petition sind ganz offensichtlich politisch und deutlich aus einer einzigen Richtung motiviert. Sie stehen auch im Kontrast zu den positiven Gesprächen, die die Regierungsfraktionen rund um die Anhörungsphase mit vielen Landesverbänden geführt haben.