Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Februar 2009 hat sich die Bundesrepublik zur gemeinsamen Beschulung von Kindern mit und ohne Förderbedarf verpflichtet. Vier Jahre später stellt die Bertelsmann Stiftung in ihrer aktuellen Inklusionsstudie fest, dass die ehemalige niedersächsische Landesregierung die Zeit seit 2009 nur sehr unzureichend genutzt hat.

In keinem anderen Bundesland war der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf, die inklusiv unterrichtet werden, im Jahr 2012 so gering wie in Niedersachsen. Diese langjährige Untätigkeit von CDU und FDP auf dem Feld der Inklusion muss die neue Kultusministerin Frauke Heiligenstadt nun aufarbeiten. Ihr Weg, mit allen Beteiligten ein Aktionsprogramm zur schrittweisen Umsetzung der Inklusion in Niedersachsen zu erarbeiten, ist richtig. Skandalös ist es hingegen, wenn Politikerinnen und Politiker von CDU und FDP durchs Land reisen und wider besseres Wissen herausposaunen, die Schließung aller Förderschulen stünde unmittelbar bevor. Hier wird mit grotesker Panikmache versucht, einen notwendigen und zugegeben schwierigen Diskussionsprozess zu torpedieren, zu dem Schwarz-Gelb in den vergangenen vier Jahren nicht in der Lage war.

Indem man Angst und Unsicherheit bei Eltern, Kindern und Schulträgern schürt, kommt man der Umsetzung des Menschenrechts auf Inklusion nicht näher. Man könnte den Eindruck gewinnen, CDU und FDP wollen diese Umsetzung mit aller Macht verhindern.

Auch die Kritik von Seiten der Fraktionen von CDU und FDP an der Kompensation der Abschaffung der Studiengebühren durch die rot-grüne Landesregierung ist irreführend. Es war von Anfang an klar, dass die Kompensation für Niedersachsens Hochschulen eine Gemeinschaftsaufgabe aller Ministerien ist. Ministerpräsident Stephan Weil hat stets betont, welche überragende Bedeutung die gesamte Landesregierung dem freien Zugang zur Hochschulbildung beimisst. Dass die notwendige Kompensationssumme nicht von einem Ministerium allein aufgebracht werden kann, versteht sich von selbst.

Finanzminister Peter-Jürgen Schneider nennt die Summe von 67,1 Millionen Euro, die für die Abschaffung der Studiengebühren für das Wintersemester 2014/2015 durch Umschichtungen im Haushalt zur Verfügung gestellt wird. Im Saldo gewinnt also der Bildungsbereich und wird von dieser Landesregierung weiter aufgewertet. Schwarz-gelbe Kahlschlag-Rhetorik ist hier fehl am Platz.